Der neue EU-Führerschein und das neue Fahrerlaubnisrecht

Gegenüberstellung der Fahrerlaubnisklassen
Fahrerlaubnisklassen altFahrerlaubnisklassen neu
1: leistungsunbeschränkte KrafträderA: leistungsunbeschränkte Krafträder
1a: Krafträder bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg

Erwerb der Klasse 1 nur möglich nach mind. 2jährigem Besitz der Klasse 1a und ausreichender Fahrpraxis (mind. 4000 km)
 Berechtigung zum Führen leistungsunbeschränkter Krafträder erst nach mind. zwei Jahren Fahrerfahrung auf Krafträdern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg "Direkteinstieg" in die unbeschränkte Klasse A ab 25 Jahren möglich
1b: Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte HöchstgeschwindigkeitA1: Krafträder bis 125 cm3, bis 11 kW; für 16- und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
2: Kfz über 7.500 kg Züge mit mehr als drei AchsenC: Kfz über 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
CE: Kfz über 3.500 kg mit Anhänger über 750 kg
3:Kfz bis 7.500 kg Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d.h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten als eine Achse)B: Kfz bis 3.500 kg mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.500 kg nicht überschreiten
BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die nicht in die Klasse B fällt
C1: Kfz zwischen 3.500 kg und 7.500 kg mit Anhänger bis 750 kg
C1E: Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten
2 und 3: je nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in KraftomnibussenD: Kfz mit mehr als 8 Plätzen
DE: Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg
D1: Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen
D1E: Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten. Der Anhänger darf nicht zur Personenförderung verwendet werden.
4: Zweirädige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 / 50 km/hM: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm3 / 45 km/h
5: Krankenfahrstühle, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/hL: selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit Anhänger bis 25 km/h; land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h
  T: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern
  S: dreirädrige Kleinkrafträder
- nicht mehr als 45 km/h
- 4 kW oder 50 cm3 Hubraum
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- nicht mehr als 45 km/h
- 4 kW oder 50 cm3 Hubraum
- nicht mehr als 350 kg Leermasse
 Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen bleibt unverändert (auch erforderlich für PKW im Linienverkehr, wenn keine Klasse D oder D1 vorhanden ist)
 Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h Mofa: Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h



Besitzstandregelungen für Fahrerlaubnisse, die vor Inkrafttreten der neuen Klasseneinteilung erteilt worden sind

Klassen ALTKlassen NEU
StVZO / BRDStVZO / DDR
1AA, A1, L, M,
1 a A beschränkt auf Krafträder bis 25 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg
A1, L, M
1 b A1, L, M
2CEC, CE, C1, C1E, B, BE, L, M, S, T
3B, BEC1, C1E, B, BE, L, M, S, auf Antrag CE mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge
4MM, L
5TL
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in KOM (unbeschränkt)DD, DE, D1, D1E
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beschränkt auf KOM bis 7.500 kg zul. Gesamtgewicht und/oder 24 Fahrgastplätze D beschränkt auf KOM bis 7.500 kg zul. Gesamtgewicht und/oder 24 Fahrgastplätze, D1

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